- unverkäuflich
- unveräußerlich
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un|ver|käuf|lich ['ʊnfɛɐ̯kɔy̮flɪç] <Adj.>:nicht zum Verkauf bestimmt oder geeignet:diese persönlichen Lieblingsbilder der Künstlerin sind unverkäuflich; es handelt sich um ein unverkäufliches Muster; drei Tage alte Bananen sind unverkäuflich.* * *
un|ver|käuf|lich 〈a. [′——] Adj.〉1. nicht verkäuflich, so beschaffen, dass man es nicht verkaufen will, nicht zum Verkauf bestimmt (Ausstellungsstücke)2. so beschaffen, dass man es nicht verkaufen kann, dass es sich nicht verkaufen lässt (schlechte od. unzweckmäßige Ware)* * *
ụn|ver|käuf|lich [auch: …'kɔ̮yf… ] <Adj.>:nicht verkäuflich:ein -es Produkt.* * *
ụn|ver|käuf|lich [auch: - -'- -] <Adj.>: nicht verkäuflich: ein -es Produkt; -es Muster (Sondergröße z.B. einer Creme, eines Arzneimittels, die nicht im Handel erhältlich ist); diese Gemäldesammlung ist u. (wird von ihrem Besitzer nicht verkauft); Siebzehn Liegenschaften mit rund 750 Hektar in Brandenburg sind bis heute u., weil sie auf einer »Giftliste« stehen (FAZ 26. 4. 99, 8).
Universal-Lexikon. 2012.